FAQ

Unser Übersetzungsbüro bietet eine breite Palette an Übersetzungsdienstleistungen für sowohl Firmen als auch Privatkunden. Für Privatkunden bieten wir oft beglaubigte Übersetzungen an, die für offizielle Zwecke wie Behördengänge oder Bewerbungen benötigt werden. Wir können auch medizinische Übersetzungen anbieten, wenn es um spezielle Themen geht. Für Firmenkunden bieten wir Fachübersetzungen in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Bereichen an, um ihre internationalen Geschäftsaktivitäten zu unterstützen.

Die Lieferzeit hängt von vielen Faktoren ab. Allgemeine Übersetzungen werden innerhalb von wenigen Tagen fertiggestellt. Als Daumenregel kann man mit ca. 3000 Wörtern pro Tag pro Übersetzer kalkulieren, allerdings gibt es Faktoren, die diese Zeit beeinflussen. Zum Beispiel Struktur des Textes, ob grafische Anpassungen nötig sind, Verfügbarkeit des Übersetzers für das betroffene Sprachpaar usw. In der Regel werden die genauen Lieferzeiten im Angebot detailliert festgelegt.

Sie können schriftlich per E-Mail oder durch das Kontaktformular auf unserer Webseite ein Angebot für eine Übersetzung anfordern. Um ein genaues Angebot zu erstellen, benötigen wir die zu übersetzenden Texte. Bitte senden Sie uns diese per E-Mail oder laden Sie sie direkt über das Kontaktformular hoch. Wir halten uns strikt an Datenschutzrichtlinien und Datengeheimnisvorschriften. Falls die Unterschrift einer GVA nötig ist, senden Sie diese gerne mit Ihrer Anfrage zu.

Eine Fachübersetzung ist eine Übersetzung eines Textes in einen spezialisierten Bereich, wie beispielsweise Recht, Medizin oder Technik. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt wurde und die Echtheit des übersetzten Dokuments bestätigt. Eine beglaubigte Übersetzung wird oft für rechtliche oder offizielle Zwecke benötigt, wie beispielsweise für die Einreichung von Dokumenten bei einer Behörde oder bei Gericht.

Generell bieten wir Übersetzungen in alle EU-Sprachen und in die meisten Weltsprachen an. Für seltener vorkommende oder exotische Sprachen können wir die Verfügbarkeit prüfen und Ihnen dann eine Rückmeldung geben.

Unsere Zahlungsbedingungen entsprechen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir akzeptieren Zahlungen per Banküberweisung und Kartenzahlung. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt.

Wir legen großen Wert auf die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente und behandeln diese immer streng vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung. Alle persönlichen Daten, die wir von Ihnen erhalten, werden nur zwecks Rechnungsstellung erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.

Wir nutzen zudem Antivirus- und Firewall-Technologie, um sicherzustellen, dass alle Daten auf unseren Computern bestmöglich geschützt sind. Die Dokumente werden nicht mit externen Parteien geteilt oder auf Projektmanagementplattformen hochgeladen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von Ihnen gewünscht oder erforderlich. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher und geschützt sind.

Ja, wir legen großen Wert darauf, dass unsere Übersetzer für geschäftliche Unterlagen Muttersprachler der Zielsprache sind.

Bei beglaubigten Übersetzungen müssen jedoch gerichtlich vereidigte Übersetzer eingesetzt werden, um die Anforderungen nach deutschem Recht zu erfüllen. Diese vereidigten Übersetzer sind sprachlich kompetent und können qualitativ hochwertige Übersetzungen erstellen. Obwohl Muttersprachler für uns ein wichtiger Faktor bei der Auswahl von Übersetzern sind, hat bei beglaubigten Übersetzungen die Erfüllung der behördlichen und gesetzlichen Anforderungen Vorrang.

Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir alle möglichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Übersetzungen fehlerfrei und stilistisch einwandfrei sind. Sollte dennoch ein Fehler in die Übersetzung eingeschlichen sein, werden wir diesen selbstverständlich kostenlos korrigieren. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass Änderungswünsche, die lediglich auf persönlichen Geschmack oder Vorlieben beruhen, nur in Ausnahmefällen möglich sind und oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Sofern der Kunde beispielsweise eine Änderung an einer Übersetzung wünscht, um den Stil oder die Sprachwahl anzupassen, können wir dies nur in Rechnung stellen. Ein Beispiel für eine kostenlose Korrektur wäre, wenn in der Übersetzung ein Name falsch geschrieben ist, wie z.B. “Mayer” statt “Meier”. Wenn ein Kunde stilistische Änderungswünsche äußert, die lediglich auf persönlichem Geschmack beruhen, ist eine Überarbeitung der Übersetzung in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich. In solchen Fällen kann eine Überarbeitung mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zum Beispiel, wenn der Kunde möchte, dass “x, y und z” in der Übersetzung durch “x, y sowie z” ersetzt werden soll, müssen wir prüfen, ob dies sprachlich korrekt und inhaltlich sinnvoll ist. Wenn ja, können wir die Überarbeitung durchführen, jedoch müssen wir dabei einen zusätzlichen Zeitaufwand und damit verbundene Kosten berücksichtigen.

Wir sind bestrebt, unseren Kunden die bestmögliche Servicequalität zu bieten, und das gilt auch für unsere Nachbearbeitungsdienste.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass falls die Originalurkunde einen Fehler oder einen Tippfehler enthält, es gesetzlich nicht möglich ist, diesen Fehler in der Übersetzung zu korrigieren. In einem solchen Fall müssen Sie die Urkunde korrigieren und neu ausstellen lassen, bevor Sie sie erneut übersetzen lassen können. Sobald wir die korrigierte Version der Urkunde erhalten haben und lediglich die falschen Informationen geändert werden müssen, wird lediglich der zusätzliche Aufwand berechnet. Wir stehen Ihnen jedoch gerne zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist.

Der Preis einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge des Textes, der Schwierigkeit der Fachterminologie und der Sprachkombination. Um einen genauen Preis zu nennen, benötigen wir daher nähere Informationen von Ihnen. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot, in dem der genaue Preis aufgeführt wird. Wir legen Wert auf transparente Preise und Sie werden keine bösen Überraschungen erleben.

Unsere Preise für Übersetzungen variieren je nach Projekt und Umfang. Im Allgemeinen bieten wir jedoch Richtwerte an, die Ihnen eine Vorstellung geben können. Übersetzungen sind bei uns bereits ab 0,07 EUR pro Wort erhältlich und können bis zu einem Höchstbetrag von ca. 0,18 EUR pro Wort reichen. Für beglaubigte Übersetzungen bieten wir entweder Pauschalpreise für Standarddokumente oder eine Abrechnung auf Normzeilenbasis an, falls dies aus technischen oder grafischen Gründen notwendig ist. Bitte kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Angebot, um die genauen Kosten für Ihre individuelle Übersetzung zu erfahren. Wir möchten sicherstellen, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben und transparente Preise erhalten.

Ein vereidigter Übersetzer in Deutschland ist eine Person, die vom zuständigen Gericht oder einer anderen Behörde ermächtigt wurde, offizielle Übersetzungen anzufertigen und diese mit einer Beglaubigung zu versehen. Die Ermächtigung wird nur Personen erteilt, die besondere Sprachkenntnisse und Übersetzungskompetenzen sowie eine einwandfreie persönliche Integrität nachweisen können. Vereidigte Übersetzer sind befugt, offizielle Dokumente wie Urkunden, Zeugnisse, Verträge und andere wichtige Unterlagen in eine andere Sprache zu übersetzen und diese Übersetzungen mit einer Beglaubigung zu versehen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dokuments bestätigt.

Selbstverständlich gibt es in jedem Land unterschiedliche Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen und nicht alle Länder haben den Begriff “vereidigter Übersetzer”. In manchen Fällen sind nur bestimmte Behörden befugt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen, während in anderen Ländern Justizministerien oder andere Organe Übersetzer ernennen, die offizielle Übersetzungen anfertigen dürfen. Jedoch akzeptiert die überwiegende Mehrheit der Länder Beglaubigungen, die von Übersetzungsbüros ausgestellt wurden. Wir empfehlen unseren Kunden, uns mitzuteilen, in welchem Land oder in welchen Ländern die Übersetzungen verwendet werden sollen, damit wir unsere Möglichkeiten und Verfügbarkeiten prüfen können. Wir stellen sicher, dass unsere beglaubigten Übersetzungen den Anforderungen der jeweiligen Länder entsprechen und international anerkannt sind.

Eine Apostille ist eine Beglaubigung, die von einem dafür zuständigen Staatsoberhaupt oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ausgestellt wird. Sie bescheinigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, wie beispielsweise einer Geburtsurkunde oder einer Heiratsurkunde, sowie die Befugnis der Person, die das Dokument unterzeichnet hat. Die Apostille ist eine Voraussetzung für die Verwendung von Dokumenten im Ausland und erleichtert den internationalen Austausch von Dokumenten.

Demnach ist die Ausstellung von Apostillen keine Leistung, die Sie von einem Übersetzungsbüro bestellen können. Die Apostille muss für die Originalurkunde ausgestellt werden und sie muss unter Umständen auch mit übersetzt werden.

Unsere Übersetzungsdienstleistungen umfassen ausschließlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer. Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht befugt, Übersetzungen zu beglaubigen. Die Beglaubigung einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist jedoch in der Regel ausreichend für die meisten Zwecke. Notare erstellen andere Arten von Beglaubigungen, wie zum Beispiel die Beglaubigung der Personenidentität bei einer Unterschrift.

Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen oder Sie benötigen eine Übersetzung? Kontaktieren Sie uns vertrauensvoll.