Was für Arten von Übersetzungen bietet Ihr Übersetzungsbüro an?
Unser Übersetzungsbüro bietet eine breite Palette an Übersetzungsdienstleistungen für sowohl Firmen als auch Privatkunden. Für Privatkunden bieten wir oft beglaubigte Übersetzungen an, die für offizielle Zwecke wie Behördengänge oder Bewerbungen benötigt werden. Wir können auch medizinische Übersetzungen anbieten, wenn es um spezielle Themen geht. Für Firmenkunden bieten wir Fachübersetzungen in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Bereichen an, um ihre internationalen Geschäftsaktivitäten zu unterstützen.
Wie lange dauert es, um eine Übersetzung anzufertigen?
Die Lieferzeit hängt von vielen Faktoren ab. Allgemeine Übersetzungen werden innerhalb von wenigen Tagen fertiggestellt. Als Daumenregel kann man mit ca. 3000 Wörtern pro Tag pro Übersetzer kalkulieren, allerdings gibt es Faktoren, die diese Zeit beeinflussen. Zum Beispiel Struktur des Textes, ob grafische Anpassungen nötig sind, Verfügbarkeit des Übersetzers für das betroffene Sprachpaar usw. In der Regel werden die genauen Lieferzeiten im Angebot detailliert festgelegt.
Wie kann ich ein Angebot für eine Übersetzung anfordern?
Sie können schriftlich per E-Mail oder durch das Kontaktformular auf unserer Webseite ein Angebot für eine Übersetzung anfordern. Um ein genaues Angebot zu erstellen, benötigen wir die zu übersetzenden Texte. Bitte senden Sie uns diese per E-Mail oder laden Sie sie direkt über das Kontaktformular hoch. Wir halten uns strikt an Datenschutzrichtlinien und Datengeheimnisvorschriften. Falls die Unterschrift einer GVA nötig ist, senden Sie diese gerne mit Ihrer Anfrage zu.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fachübersetzung und einer beglaubigten Übersetzung?
Eine Fachübersetzung ist eine Übersetzung eines Textes in einen spezialisierten Bereich, wie beispielsweise Recht, Medizin oder Technik. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt wurde und die Echtheit des übersetzten Dokuments bestätigt. Eine beglaubigte Übersetzung wird oft für rechtliche oder offizielle Zwecke benötigt, wie beispielsweise für die Einreichung von Dokumenten bei einer Behörde oder bei Gericht.
In welche Sprachen kann ich meine Dokumente übersetzen lassen?
Generell bieten wir Übersetzungen in alle EU-Sprachen und in die meisten Weltsprachen an. Für seltener vorkommende oder exotische Sprachen können wir die Verfügbarkeit prüfen und Ihnen dann eine Rückmeldung geben.
Was sind Ihre Zahlungsbedingungen?
Unsere Zahlungsbedingungen entsprechen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir akzeptieren Zahlungen per Banküberweisung und Kartenzahlung. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt.
Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?
Wir legen großen Wert auf die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente und behandeln diese immer streng vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung. Alle persönlichen Daten, die wir von Ihnen erhalten, werden nur zwecks Rechnungsstellung erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.
Wir nutzen zudem Antivirus- und Firewall-Technologie, um sicherzustellen, dass alle Daten auf unseren Computern bestmöglich geschützt sind. Die Dokumente werden nicht mit externen Parteien geteilt oder auf Projektmanagementplattformen hochgeladen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von Ihnen gewünscht oder erforderlich. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher und geschützt sind.
Sind Ihre Übersetzer Muttersprachler der Zielsprache?
Ja, wir legen großen Wert darauf, dass unsere Übersetzer für geschäftliche Unterlagen Muttersprachler der Zielsprache sind.
Bei beglaubigten Übersetzungen müssen jedoch gerichtlich vereidigte Übersetzer eingesetzt werden, um die Anforderungen nach deutschem Recht zu erfüllen. Diese vereidigten Übersetzer sind sprachlich kompetent und können qualitativ hochwertige Übersetzungen erstellen. Obwohl Muttersprachler für uns ein wichtiger Faktor bei der Auswahl von Übersetzern sind, hat bei beglaubigten Übersetzungen die Erfüllung der behördlichen und gesetzlichen Anforderungen Vorrang.
Kann ich Änderungen an einer Übersetzung anfordern, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin?
Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir alle möglichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Übersetzungen fehlerfrei und stilistisch einwandfrei sind. Sollte dennoch ein Fehler in die Übersetzung eingeschlichen sein, werden wir diesen selbstverständlich kostenlos korrigieren. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass Änderungswünsche, die lediglich auf persönlichen Geschmack oder Vorlieben beruhen, nur in Ausnahmefällen möglich sind und oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Sofern der Kunde beispielsweise eine Änderung an einer Übersetzung wünscht, um den Stil oder die Sprachwahl anzupassen, können wir dies nur in Rechnung stellen. Ein Beispiel für eine kostenlose Korrektur wäre, wenn in der Übersetzung ein Name falsch geschrieben ist, wie z.B. “Mayer” statt “Meier”. Wenn ein Kunde stilistische Änderungswünsche äußert, die lediglich auf persönlichem Geschmack beruhen, ist eine Überarbeitung der Übersetzung in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich. In solchen Fällen kann eine Überarbeitung mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zum Beispiel, wenn der Kunde möchte, dass “x, y und z” in der Übersetzung durch “x, y sowie z” ersetzt werden soll, müssen wir prüfen, ob dies sprachlich korrekt und inhaltlich sinnvoll ist. Wenn ja, können wir die Überarbeitung durchführen, jedoch müssen wir dabei einen zusätzlichen Zeitaufwand und damit verbundene Kosten berücksichtigen.
Wir sind bestrebt, unseren Kunden die bestmögliche Servicequalität zu bieten, und das gilt auch für unsere Nachbearbeitungsdienste.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass falls die Originalurkunde einen Fehler oder einen Tippfehler enthält, es gesetzlich nicht möglich ist, diesen Fehler in der Übersetzung zu korrigieren. In einem solchen Fall müssen Sie die Urkunde korrigieren und neu ausstellen lassen, bevor Sie sie erneut übersetzen lassen können. Sobald wir die korrigierte Version der Urkunde erhalten haben und lediglich die falschen Informationen geändert werden müssen, wird lediglich der zusätzliche Aufwand berechnet. Wir stehen Ihnen jedoch gerne zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist.
Was ist der Preis für eine Übersetzung?
Der Preis einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge des Textes, der Schwierigkeit der Fachterminologie und der Sprachkombination. Um einen genauen Preis zu nennen, benötigen wir daher nähere Informationen von Ihnen. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot, in dem der genaue Preis aufgeführt wird. Wir legen Wert auf transparente Preise und Sie werden keine bösen Überraschungen erleben.
Unsere Preise für Übersetzungen variieren je nach Projekt und Umfang. Im Allgemeinen bieten wir jedoch Richtwerte an, die Ihnen eine Vorstellung geben können. Übersetzungen sind bei uns bereits ab 0,07 EUR pro Wort erhältlich und können bis zu einem Höchstbetrag von ca. 0,18 EUR pro Wort reichen. Für beglaubigte Übersetzungen bieten wir entweder Pauschalpreise für Standarddokumente oder eine Abrechnung auf Normzeilenbasis an, falls dies aus technischen oder grafischen Gründen notwendig ist. Bitte kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Angebot, um die genauen Kosten für Ihre individuelle Übersetzung zu erfahren. Wir möchten sicherstellen, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben und transparente Preise erhalten.
Was ist ein vereidigter Übersetzer in Deutschland?
Ein vereidigter Übersetzer in Deutschland ist eine Person, die vom zuständigen Gericht oder einer anderen Behörde ermächtigt wurde, offizielle Übersetzungen anzufertigen und diese mit einer Beglaubigung zu versehen. Die Ermächtigung wird nur Personen erteilt, die besondere Sprachkenntnisse und Übersetzungskompetenzen sowie eine einwandfreie persönliche Integrität nachweisen können. Vereidigte Übersetzer sind befugt, offizielle Dokumente wie Urkunden, Zeugnisse, Verträge und andere wichtige Unterlagen in eine andere Sprache zu übersetzen und diese Übersetzungen mit einer Beglaubigung zu versehen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dokuments bestätigt.
Sind Ihre beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?
Selbstverständlich gibt es in jedem Land unterschiedliche Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen und nicht alle Länder haben den Begriff “vereidigter Übersetzer”. In manchen Fällen sind nur bestimmte Behörden befugt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen, während in anderen Ländern Justizministerien oder andere Organe Übersetzer ernennen, die offizielle Übersetzungen anfertigen dürfen. Jedoch akzeptiert die überwiegende Mehrheit der Länder Beglaubigungen, die von Übersetzungsbüros ausgestellt wurden. Wir empfehlen unseren Kunden, uns mitzuteilen, in welchem Land oder in welchen Ländern die Übersetzungen verwendet werden sollen, damit wir unsere Möglichkeiten und Verfügbarkeiten prüfen können. Wir stellen sicher, dass unsere beglaubigten Übersetzungen den Anforderungen der jeweiligen Länder entsprechen und international anerkannt sind.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine Beglaubigung, die von einem dafür zuständigen Staatsoberhaupt oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ausgestellt wird. Sie bescheinigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, wie beispielsweise einer Geburtsurkunde oder einer Heiratsurkunde, sowie die Befugnis der Person, die das Dokument unterzeichnet hat. Die Apostille ist eine Voraussetzung für die Verwendung von Dokumenten im Ausland und erleichtert den internationalen Austausch von Dokumenten.
Demnach ist die Ausstellung von Apostillen keine Leistung, die Sie von einem Übersetzungsbüro bestellen können. Die Apostille muss für die Originalurkunde ausgestellt werden und sie muss unter Umständen auch mit übersetzt werden.
Bieten Sie notariell beglaubigte Übersetzungen an?
Unsere Übersetzungsdienstleistungen umfassen ausschließlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer. Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht befugt, Übersetzungen zu beglaubigen. Die Beglaubigung einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist jedoch in der Regel ausreichend für die meisten Zwecke. Notare erstellen andere Arten von Beglaubigungen, wie zum Beispiel die Beglaubigung der Personenidentität bei einer Unterschrift.
Welche Dokumente können übersetzt werden?
Wir übersetzen eine große Bandbreite an Dokumenten für private, geschäftliche, juristische, technische, medizinische und behördliche Zwecke. Dazu gehören unter anderem Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Verträge, Gerichtsdokumente, medizinische Unterlagen, technische Dokumentationen, Firmenunterlagen, Webseiten, Marketingtexte und Korrespondenz. Je nach Verwendungszweck erstellen wir einfache Fachübersetzungen oder beglaubigte Übersetzungen.
Kann ich Urkunden, Zeugnisse und Verträge online zur Übersetzung einreichen?
Ja, Sie können Ihre Dokumente bequem online zur Übersetzung einreichen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns gut lesbare Scans, PDF-Dateien oder Fotos der Unterlagen per E-Mail oder über unser Anfrageformular zusenden. Nach Sichtung der Dokumente erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit.
Muss ich die Originaldokumente für eine Übersetzung per Post senden?
Für ein Angebot benötigen wir zunächst keine Originaldokumente. Gut lesbare Scans oder Fotos reichen in der Regel aus. Ob für die Erstellung oder den Versand einer beglaubigten Übersetzung das Original erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab. Wir informieren Sie gerne im Rahmen der Anfrage, falls Originalunterlagen benötigt werden sollten.
Reicht ein Scan oder Foto meines Dokuments für ein Angebot aus?
Ja, für ein genaues Angebot genügt in den meisten Fällen ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto des Dokuments. Wichtig ist, dass alle Seiten vollständig sichtbar sind und Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke sowie Randbereiche gut erkannt werden können. Je besser die Vorlage lesbar ist, desto genauer können wir Preis und Bearbeitungszeit einschätzen.
Kann ich eine Übersetzung auch besonders schnell oder per Express beauftragen?
Ja, in vielen Fällen ist eine Expressbearbeitung möglich. Ob ein besonders schneller Liefertermin angeboten werden kann, hängt vom Umfang, vom Fachgebiet, von der Sprachkombination und von der aktuellen Auslastung ab. Senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Angabe Ihrer Frist zu, damit wir prüfen können, ob eine Expressübersetzung realisierbar ist.
Bieten Sie Übersetzungen für Behörden, Gerichte und Standesämter an?
Ja, wir erstellen Übersetzungen für Behörden, Gerichte, Standesämter und andere offizielle Stellen. Häufig handelt es sich dabei um beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Gerichtsbeschlüssen, Scheidungsurteilen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen oder Personenstandsdokumenten. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Stelle die Übersetzung eingereicht werden soll, damit wir die formalen Anforderungen berücksichtigen können.
Können Sie Übersetzungen für Universitäten, Arbeitgeber und Anerkennungsstellen erstellen?
Ja, wir übersetzen Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Ausbildungsunterlagen, Arbeitszeugnisse und andere Qualifikationsnachweise für Universitäten, Arbeitgeber, Anerkennungsstellen und Bewerbungsverfahren. Wenn die Unterlagen offiziell eingereicht werden sollen, wird häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Wir beraten Sie gerne zur passenden Form der Übersetzung.
Übersetzen Sie auch medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Befunde oder Laborberichte?
Ja, wir übernehmen medizinische Übersetzungen von Arztbriefen, Befunden, Laborberichten, Krankenhausunterlagen, Impfunterlagen, Gutachten, Rechnungen, Versicherungsunterlagen und weiteren medizinischen Dokumenten. Medizinische Übersetzungen erfordern besondere Sorgfalt, da Diagnosen, Fachbegriffe, Dosierungen und Behandlungsangaben korrekt wiedergegeben werden müssen.
Bieten Sie juristische Übersetzungen von Verträgen, Urteilen und Vollmachten an?
Ja, juristische Übersetzungen gehören zu unseren häufig angefragten Leistungen. Wir übersetzen unter anderem Verträge, Gerichtsurteile, Beschlüsse, Vollmachten, notarielle Urkunden, Erbschaftsdokumente, Gesellschaftsunterlagen, Handelsregisterauszüge und behördliche Bescheide. Bei juristischen Texten achten wir besonders auf präzise Terminologie und eine dem Verwendungszweck entsprechende Formulierung.
Können technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen und Handbücher übersetzt werden?
Ja, wir übersetzen technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen, Betriebsanleitungen, Handbücher, Sicherheitsanweisungen, Datenblätter, Prüfberichte, Risikobeurteilungen, Schulungsunterlagen und weitere technische Texte. Dabei legen wir Wert auf terminologische Konsistenz, fachliche Genauigkeit und eine klare, verständliche Sprache.
Übersetzen Sie auch Webseiten, Marketingtexte und Broschüren?
Ja, wir übersetzen Webseiten, Landingpages, Broschüren, Kataloge, Produktbeschreibungen, Präsentationen, Werbetexte und andere Marketingunterlagen. Bei Marketingübersetzungen achten wir nicht nur auf sprachliche Richtigkeit, sondern auch auf Zielgruppe, Tonalität, kulturelle Wirkung und den jeweiligen Zielmarkt.
Können Sie Übersetzungen für Unternehmen und Geschäftskunden übernehmen?
Ja, wir unterstützen Unternehmen, Kanzleien, Behörden, Institutionen und Organisationen bei laufenden oder projektbezogenen Übersetzungsaufträgen. Dazu gehören juristische, technische, wirtschaftliche, medizinische und marketingbezogene Übersetzungen ebenso wie beglaubigte Übersetzungen von Firmenunterlagen. Auch größere Projekte und wiederkehrende Aufträge können wir zuverlässig betreuen.
Bieten Sie Übersetzungen für Privatkunden an?
Ja, wir erstellen auch Übersetzungen für Privatkunden. Häufig angefragt werden beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Führungszeugnissen, Zeugnissen, Diplomen, Meldebescheinigungen, Vollmachten und anderen persönlichen Dokumenten. Die Anfrage und Abwicklung ist bequem online möglich.
Kann ich eine Übersetzung aus dem Deutschen in eine Fremdsprache beauftragen?
Ja, wir übersetzen deutsche Dokumente in zahlreiche Fremdsprachen. Solche Übersetzungen werden häufig für ausländische Behörden, Universitäten, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Gerichte oder private Angelegenheiten benötigt. Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage mit, in welchem Land oder bei welcher Stelle die Übersetzung verwendet werden soll.
Kann ich eine Übersetzung aus einer Fremdsprache ins Deutsche beauftragen?
Ja, wir übersetzen Dokumente aus vielen Fremdsprachen ins Deutsche. Dies ist besonders häufig erforderlich, wenn ausländische Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Gerichtsdokumente oder behördliche Bescheide in Deutschland eingereicht werden sollen. Bei offizieller Verwendung kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Wie läuft die Bestellung einer Übersetzung ab?
Sie senden uns zunächst Ihre Dokumente als Scan, PDF-Datei oder gut lesbares Foto zu. Anschließend prüfen wir Umfang, Sprachkombination, Fachgebiet, Beglaubigungsbedarf und gewünschte Lieferzeit. Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Erst nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der Übersetzung.
Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?
Die fertige Übersetzung kann Ihnen je nach Art des Auftrags elektronisch als PDF und/oder in Papierform per Post zugesendet werden. Bei beglaubigten Übersetzungen wird in der Regel zusätzlich ein unterschriebenes und gestempeltes Exemplar in Papierform benötigt. Die genauen Lieferoptionen teilen wir Ihnen gerne im Angebot mit.
Kann ich die Übersetzung vorab als PDF erhalten?
Ja, in vielen Fällen können wir Ihnen die fertige Übersetzung vorab als PDF zur Verfügung stellen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie die Übersetzung schnell prüfen oder vorab elektronisch weiterleiten möchten. Bei beglaubigten Übersetzungen ersetzt die PDF-Datei jedoch nicht immer das unterschriebene Originalexemplar in Papierform.
Wird eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich per Post versendet?
Ja, beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel als physisches Exemplar mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk per Post versendet. Auf Wunsch kann vorab zusätzlich eine PDF-Version bereitgestellt werden. Bitte teilen Sie uns bei der Bestellung Ihre vollständige Postadresse mit.
Was bedeutet „beglaubigte Übersetzung“ genau?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem hierzu ermächtigten, vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer bestätigt wird. Sie wird häufig für Behörden, Gerichte, Standesämter, Universitäten oder andere offizielle Stellen benötigt. Die Beglaubigung bezieht sich auf die Übersetzung, nicht auf die Echtheit des Originaldokuments.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird meistens dann benötigt, wenn ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einem Standesamt, einer Universität, einer Anerkennungsstelle oder einer anderen offiziellen Stelle eingereicht werden soll. Typische Beispiele sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Diplome, Vollmachten und Gerichtsdokumente.
Kann eine beglaubigte Übersetzung auch digital ausgestellt werden?
Ob eine digitale beglaubigte Übersetzung akzeptiert wird, hängt von der empfangenden Stelle ab. Viele Behörden verlangen weiterhin ein unterschriebenes und gestempeltes Exemplar in Papierform. In bestimmten Fällen kann eine PDF-Version vorab hilfreich sein, sie ersetzt jedoch nicht immer die Papierausfertigung. Bitte klären Sie die Anforderungen im Zweifel direkt mit der Stelle, bei der die Übersetzung eingereicht wird.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung, Apostille und Legalisation?
Die Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen dazu berechtigten Übersetzer. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt dagegen in der Regel die Echtheit des Originaldokuments beziehungsweise der darauf befindlichen Unterschrift oder Urkunde. Die Apostille wird also normalerweise nicht für die Übersetzung selbst benötigt, sondern für das Originaldokument.
Muss die Apostille mitübersetzt werden?
Wenn sich auf dem Dokument eine Apostille befindet und die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt, sollte auch die Apostille mitübersetzt werden. Dies gilt besonders bei offiziellen Verfahren im Ausland oder bei Behörden. Senden Sie uns am besten alle Seiten des Dokuments einschließlich Apostille, Stempeln und Anlagen zu, damit wir den Umfang korrekt einschätzen können.
Kann eine Übersetzung auch ohne Beglaubigung erstellt werden?
Ja, viele Übersetzungen können ohne Beglaubigung erstellt werden. Dies ist zum Beispiel bei internen Unternehmensunterlagen, Marketingtexten, Webseiten, technischen Dokumentationen, Geschäftskorrespondenz oder informativen Übersetzungen der Fall. Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom Verwendungszweck und von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Wer entscheidet, ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist?
Ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, entscheidet in der Regel die Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird. Das kann zum Beispiel eine Behörde, ein Gericht, ein Standesamt, eine Universität, ein Arbeitgeber oder eine Anerkennungsstelle sein. Wir empfehlen, die Anforderungen vorab zu klären, wenn Sie unsicher sind.
Sind beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern in ganz Deutschland gültig?
Beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland ermächtigten oder vereidigten Übersetzern werden in der Regel deutschlandweit anerkannt. Dennoch können einzelne Behörden oder Stellen besondere Anforderungen haben. Wenn Sie uns den Verwendungszweck nennen, können wir die Übersetzung entsprechend vorbereiten.
Kann eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung auch in Österreich oder der Schweiz verwendet werden?
In vielen Fällen können in Deutschland beglaubigte Übersetzungen auch im deutschsprachigen Ausland verwendet werden. Die Anerkennung hängt jedoch von der jeweiligen Behörde oder Institution in Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land ab. Deshalb empfiehlt es sich, die Anforderungen der empfangenden Stelle vorab zu prüfen.
Was muss ich beachten, wenn die Übersetzung im Ausland eingereicht werden soll?
Wenn eine Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, sollten Sie vorab klären, ob eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille, eine Legalisation oder eine bestimmte Form der Übersetzung verlangt wird. Auch die gewünschte Sprachvariante, Schreibweise von Namen und formale Vorgaben können eine Rolle spielen. Teilen Sie uns den Verwendungszweck und das Zielland bitte bei der Anfrage mit.
Können Sie Übersetzungen für Visum, Einbürgerung oder Aufenthaltstitel erstellen?
Ja, wir übersetzen Dokumente für Visumverfahren, Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse, Familiennachzug und weitere behördliche Verfahren. Häufig benötigt werden Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Scheidungsunterlagen, Schul- und Studiennachweise, Arbeitsbescheinigungen und Einkommensnachweise. Bei offiziellen Verfahren wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Können Sie Unterlagen für Eheschließung, Scheidung oder Familiennachzug übersetzen?
Ja, wir übersetzen Unterlagen für Eheschließungen, Scheidungen, Familiennachzug und familienrechtliche Verfahren. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sorgerechtsbeschlüsse, Meldebescheinigungen und weitere Personenstandsdokumente. Je nach Verwendungszweck kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Können Sie Führungszeugnisse, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden übersetzen?
Ja, wir übersetzen Führungszeugnisse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und viele weitere persönliche Dokumente. Für Behörden, Standesämter, Gerichte oder Einbürgerungsverfahren wird häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Sie können uns die Unterlagen als Scan oder Foto zusenden, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
Können Sie Diplome, Zeugnisse und Studienunterlagen übersetzen?
Ja, wir übersetzen Diplome, Zeugnisse, Studiennachweise, Fächerübersichten, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und weitere Bildungsunterlagen. Solche Übersetzungen werden häufig für Bewerbungen, Hochschulzulassungen, Anerkennungsverfahren oder berufliche Nachweise benötigt. Bei offizieller Verwendung ist oft eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Können Sie Handelsregisterauszüge und Firmenunterlagen übersetzen?
Ja, wir übersetzen Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Geschäftsberichte, Firmenprofile und weitere Unternehmensunterlagen. Solche Übersetzungen werden häufig für Banken, Behörden, Geschäftspartner, Kanzleien, Steuerberater oder internationale Unternehmensvorgänge benötigt.
Können Sie Finanzunterlagen, Bilanzen oder Steuerdokumente übersetzen?
Ja, wir übernehmen Übersetzungen von Finanzunterlagen, Bilanzen, Jahresabschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Steuerbescheiden, Prüfberichten, Rechnungen und weiteren wirtschaftlichen Dokumenten. Gerade bei Finanzübersetzungen ist eine präzise Terminologie besonders wichtig.
Wie wird der Preis einer Übersetzung berechnet?
Der Preis einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Umfang, Sprachkombination, Fachgebiet, Lesbarkeit, gewünschter Lieferzeit, Dateiformat und Beglaubigungsbedarf. Bei Fachübersetzungen können auch Terminologie, Layoutaufwand und technische Dateiformate eine Rolle spielen. Für einen genauen Preis prüfen wir Ihre Dokumente und erstellen ein individuelles Angebot.
Warum unterscheiden sich die Preise je nach Dokument?
Nicht jedes Dokument verursacht denselben Aufwand. Eine kurze, gut lesbare Urkunde ist meist schneller zu bearbeiten als ein umfangreicher Vertrag, ein medizinischer Befund, ein Gerichtsurteil oder eine technische Dokumentation mit komplexem Layout. Auch Fachterminologie, Beglaubigung, Formatierung und Lieferfrist beeinflussen den Preis.
Gibt es Mindestpreise für kurze Übersetzungen?
Ja, bei sehr kurzen Dokumenten kann ein Mindestpreis gelten. Auch kurze Übersetzungen erfordern eine vollständige Bearbeitung, Prüfung, administrative Abwicklung und gegebenenfalls Beglaubigung. Den genauen Preis teilen wir Ihnen nach Sichtung der Unterlagen im Angebot mit.
Sind Expressübersetzungen teurer?
Expressübersetzungen können teurer sein, da sie eine besonders schnelle Bearbeitung und eine entsprechende Priorisierung erfordern. Ob ein Expresszuschlag anfällt, hängt vom Umfang, der Sprachkombination und der gewünschten Frist ab. Wir informieren Sie transparent im Angebot über die Kosten.
Bekomme ich vorab einen verbindlichen Preis?
Ja, nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Erst wenn Sie dieses Angebot bestätigen, beginnen wir mit der Übersetzung. So wissen Sie vorab, welche Kosten entstehen.
Kann ich mehrere Dokumente gemeinsam anfragen?
Ja, Sie können mehrere Dokumente gemeinsam zur Prüfung einreichen. Das ist häufig sinnvoll, wenn alle Unterlagen für denselben Zweck benötigt werden, etwa für ein Behördenverfahren, eine Bewerbung, eine Eheschließung, ein Anerkennungsverfahren oder ein geschäftliches Projekt. Wir prüfen den Gesamtumfang und erstellen ein passendes Angebot.
Gibt es Rabatte bei umfangreichen Übersetzungsprojekten?
Bei umfangreichen Projekten, wiederkehrenden Texten oder Dokumenten mit vielen Wiederholungen können unter Umständen günstigere Konditionen möglich sein. Besonders bei technischen, juristischen oder unternehmensbezogenen Projekten können Translation-Memory-Systeme helfen, Wiederholungen zu erkennen und zu berücksichtigen.
Arbeiten Sie mit CAT-Tools oder Translation-Memory-Systemen?
Ja, bei geeigneten Projekten arbeiten wir mit CAT-Tools und Translation-Memory-Systemen. Diese unterstützen eine konsistente Terminologie, effiziente Projektabwicklung und Qualitätskontrolle. Besonders bei technischen Dokumentationen, Produkttexten, Handbüchern oder wiederkehrenden Unternehmensunterlagen sind solche Werkzeuge sehr hilfreich.
Was ist ein Translation Memory und welchen Vorteil hat es?
Ein Translation Memory ist eine Datenbank, in der bereits übersetzte Textsegmente gespeichert werden. Bei ähnlichen oder wiederkehrenden Texten können diese Segmente wiederverwendet werden. Das verbessert die Konsistenz der Übersetzung und kann bei geeigneten Projekten Zeit und Kosten sparen.
Können vorhandene Übersetzungen oder Terminologielisten berücksichtigt werden?
Ja, vorhandene Übersetzungen, Glossare, Terminologielisten oder firmenspezifische Vorgaben können berücksichtigt werden. Bitte senden Sie uns solche Unterlagen möglichst bereits mit der Anfrage zu. So können wir Ihre bevorzugten Begriffe und Stilvorgaben in der Übersetzung einheitlich verwenden.
Können Sie firmenspezifische Fachbegriffe übernehmen?
Ja, wir können firmenspezifische Fachbegriffe, Produktbezeichnungen, interne Terminologie und vorhandene Sprachregelungen übernehmen. Dies ist besonders bei technischen, juristischen, medizinischen oder marketingbezogenen Übersetzungen sinnvoll, damit die neue Übersetzung zu Ihrer bestehenden Kommunikation passt.
Wie wird die Qualität der Übersetzung geprüft?
Die Qualitätssicherung richtet sich nach Art und Umfang des Projekts. Wir achten auf sprachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Terminologie, Zahlen, Namen, Formatierung und Verwendungszweck. Bei Fachübersetzungen werden geeignete Übersetzer mit entsprechender Erfahrung eingesetzt. Bei größeren Projekten können zusätzliche Prüf- und Korrekturschritte vereinbart werden.
Wird die Übersetzung von einem zweiten Übersetzer oder Lektor geprüft?
Eine zusätzliche Prüfung durch einen zweiten Übersetzer oder Lektor kann je nach Projekt vereinbart werden. Bei besonders sensiblen, umfangreichen oder veröffentlichungsrelevanten Texten kann ein separates Lektorat sinnvoll sein. Teilen Sie uns gerne mit, wenn Sie eine zusätzliche Qualitätsstufe wünschen.
Was passiert, wenn im Ausgangsdokument Fehler enthalten sind?
Eine Übersetzung muss den Inhalt des Ausgangsdokuments korrekt wiedergeben. Offensichtliche Fehler im Original dürfen in einer beglaubigten Übersetzung grundsätzlich nicht stillschweigend korrigiert werden. Bei Bedarf können Auffälligkeiten durch eine Anmerkung des Übersetzers kenntlich gemacht werden. Wenn ein korrigiertes Original nachgereicht wird, kann die Übersetzung gegebenenfalls angepasst werden.
Können handschriftliche Dokumente übersetzt werden?
Ja, handschriftliche Dokumente können übersetzt werden, sofern sie gut lesbar sind. Wenn Teile unleserlich sind, werden diese entsprechend kenntlich gemacht. Für ein Angebot sollten Sie uns möglichst scharfe und vollständige Fotos oder Scans zusenden.
Was passiert, wenn Teile des Dokuments schlecht lesbar sind?
Wenn Teile eines Dokuments schlecht lesbar oder unleserlich sind, können sie in der Übersetzung entsprechend als unleserlich vermerkt werden. Bei wichtigen Dokumenten empfehlen wir, eine möglichst bessere Kopie oder einen Scan mit höherer Auflösung bereitzustellen. Die Lesbarkeit kann Einfluss auf Bearbeitungszeit und Preis haben.
Können Stempel, Siegel und handschriftliche Vermerke mitübersetzt werden?
Ja, Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke, Randnotizen und Apostillen können in der Übersetzung berücksichtigt werden, soweit sie lesbar sind. Gerade bei beglaubigten Übersetzungen ist die Wiedergabe solcher Elemente häufig wichtig, damit das Dokument vollständig nachvollziehbar bleibt.
Wird das Layout des Originaldokuments in der Übersetzung nachgebildet?
Wir orientieren uns bei der Formatierung in der Regel am Aufbau des Ausgangsdokuments, insbesondere bei Urkunden, Zeugnissen, Formularen und beglaubigten Übersetzungen. Eine exakte grafische Nachbildung ist nicht immer erforderlich oder möglich, aber die Übersetzung soll übersichtlich, nachvollziehbar und professionell gestaltet sein.
Können Sie auch PDF-Dateien, Word-Dateien oder InDesign-Dateien bearbeiten?
Ja, wir können verschiedene Dateiformate bearbeiten, darunter PDF, Word, Excel, PowerPoint und je nach Projekt auch Layoutdateien wie InDesign. Der Bearbeitungsaufwand hängt vom Dateiformat, vom Layout und von der technischen Struktur der Datei ab. Bitte senden Sie uns die Dateien zur Prüfung zu.
Bieten Sie Desktop-Publishing für übersetzte Dokumente an?
Ja, bei Broschüren, Katalogen, Präsentationen, Handbüchern, Datenblättern oder anderen gestalteten Dokumenten können wir auf Wunsch Desktop-Publishing-Leistungen anbieten. Dabei wird die Übersetzung in das Layout integriert und auf typografische sowie gestalterische Anforderungen der Zielsprache geprüft.
Können Tabellen, Formulare und mehrsprachige Dokumente übersetzt werden?
Ja, Tabellen, Formulare und mehrsprachige Dokumente können übersetzt werden. Wichtig ist, dass die Inhalte gut lesbar sind und klar erkennbar ist, welche Teile übersetzt werden sollen. Bei mehrsprachigen Dokumenten können wir im Angebot berücksichtigen, welche Sprachanteile tatsächlich übersetzt werden müssen.
Können mehrsprachige Dokumente vollständig übersetzt werden?
Ja, mehrsprachige Dokumente können vollständig übersetzt werden, sofern die betreffenden Sprachen abgedeckt werden können und die Inhalte gut lesbar sind. Alternativ kann auch nur ein bestimmter Sprachanteil übersetzt werden, wenn dies für den Verwendungszweck ausreicht. Teilen Sie uns bitte mit, welche Teile benötigt werden.
Wie werden Namen, Orte und Behördenbezeichnungen in Übersetzungen behandelt?
Namen und Orte werden in der Regel entsprechend der vorhandenen Schreibweise oder nach gängigen Transliterationsregeln wiedergegeben. Behördenbezeichnungen können je nach Kontext übersetzt, erklärt oder in Originalform belassen werden. Bei offiziellen Dokumenten achten wir auf eine nachvollziehbare und konsistente Wiedergabe.
Muss ich vorhandene Schreibweisen aus Pass oder Ausweis mitteilen?
Ja, wenn Namen bereits in einem Pass, Ausweis, Aufenthaltstitel oder anderen offiziellen Dokumenten in lateinischer Schrift vorliegen, sollten Sie uns diese Schreibweise mitteilen. Das hilft, Abweichungen zu vermeiden und die Übersetzung für Behörden oder andere offizielle Stellen konsistent zu gestalten.
Können Sie die richtige Sprachvariante berücksichtigen, zum Beispiel britisches oder amerikanisches Englisch?
Ja, bei Sprachen mit mehreren Varianten können wir die passende Sprachvariante berücksichtigen. Bei Englisch kann zum Beispiel britisches, amerikanisches oder internationales Englisch sinnvoll sein. Auch bei anderen Sprachen kann der Zielmarkt eine Rolle spielen. Teilen Sie uns bitte mit, in welchem Land die Übersetzung verwendet werden soll.
Können Sie Übersetzungen für bestimmte Länder oder Zielmärkte anpassen?
Ja, Übersetzungen können an bestimmte Länder, Zielmärkte oder Verwendungszwecke angepasst werden. Dies ist besonders wichtig bei Marketingtexten, Webseiten, juristischen Dokumenten, technischen Unterlagen und offiziellen Einreichungen. Je genauer wir den Zweck kennen, desto besser können wir die Übersetzung darauf ausrichten.
Welche Informationen benötigen Sie für ein genaues Angebot?
Für ein genaues Angebot benötigen wir die zu übersetzenden Unterlagen, die gewünschte Sprachrichtung, den Verwendungszweck, Angaben zur gewünschten Lieferzeit und die Information, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird. Bei beglaubigten Übersetzungen ist außerdem die gewünschte Lieferadresse wichtig.
Kann ich vor der Bestellung Fragen zur Übersetzung stellen?
Ja, selbstverständlich. Sie können uns vor der Bestellung Fragen zur Sprachkombination, Bearbeitungszeit, Beglaubigung, Einreichung bei Behörden, Lieferform oder Preisgestaltung stellen. Wir beraten Sie gerne, bevor Sie den Auftrag bestätigen.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot?
In vielen Fällen erhalten Sie nach Zusendung Ihrer Unterlagen zeitnah ein Angebot. Die genaue Bearbeitungszeit für die Angebotserstellung hängt vom Umfang, von der Sprachkombination und von der Komplexität der Dokumente ab. Gut lesbare und vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung.
Beginnen Sie mit der Übersetzung erst nach meiner Bestätigung?
Ja, wir beginnen mit der Übersetzung erst, nachdem Sie unser Angebot bestätigt haben. So behalten Sie die volle Kontrolle über Kosten, Umfang und Lieferzeit. Bei Rückfragen klären wir offene Punkte vor Beginn der Bearbeitung.
Kann ich eine Rechnung für die Übersetzung erhalten?
Ja, Sie erhalten für Ihre Übersetzung eine Rechnung. Diese enthält die relevanten Angaben zum Auftrag und zur Zahlung. Für Unternehmen können wir die Rechnung entsprechend den erforderlichen Rechnungsdaten ausstellen.
Können Firmenkunden mit Umsatzsteuer-ID eine Rechnung erhalten?
Ja, Firmenkunden können eine Rechnung mit den entsprechenden Unternehmensdaten erhalten. Wenn Sie eine Umsatzsteuer-ID haben oder besondere Angaben auf der Rechnung benötigen, teilen Sie uns diese bitte bei der Bestellung mit.
Wie sicher ist die Übermittlung meiner Dokumente per E-Mail?
Die Übermittlung per E-Mail ist für viele Kunden die praktischste Lösung. Da Dokumente jedoch sensible Daten enthalten können, behandeln wir Ihre Unterlagen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und Ihres Auftrags. Bei besonders sensiblen Projekten können individuelle Übermittlungswege oder Vertraulichkeitsvereinbarungen besprochen werden.
Werden meine Dokumente nach Abschluss des Auftrags gespeichert oder gelöscht?
Wir behandeln Ihre Dokumente vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die genaue Speicherung oder Löschung richtet sich nach den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen der Auftragsabwicklung. Wenn Sie besondere Wünsche zur Löschung Ihrer Unterlagen haben, teilen Sie uns diese gerne mit.
Können Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder NDA unterzeichnen?
Ja, bei geschäftlichen, technischen, juristischen oder besonders sensiblen Projekten kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung sinnvoll sein. Bitte senden Sie uns die entsprechende NDA oder sprechen Sie uns vor Projektbeginn darauf an.
Was passiert, wenn eine Behörde Rückfragen zur Übersetzung hat?
Sollte eine Behörde oder andere Stelle Rückfragen zur Übersetzung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen die Rückmeldung und unterstützen Sie dabei, die Frage zu klären. In vielen Fällen geht es um formale Punkte, Schreibweisen oder Verständnisfragen.
Können Sie eine bereits angefertigte Übersetzung prüfen oder korrigieren?
Ja, wir können bestehende Übersetzungen prüfen, korrigieren oder überarbeiten. Dafür benötigen wir sowohl den Ausgangstext als auch die vorhandene Übersetzung. Je nach Zustand der Übersetzung kann eine Korrektur oder eine vollständige Neuübersetzung sinnvoller sein.
Bieten Sie Korrekturlesen oder Lektorat fremder Übersetzungen an?
Ja, Korrekturlesen und Lektorat fremder Übersetzungen sind grundsätzlich möglich. Dabei prüfen wir sprachliche Richtigkeit, Stil, Terminologie, Vollständigkeit und gegebenenfalls Fachlichkeit. Für ein Angebot benötigen wir den Ausgangstext und die zu prüfende Übersetzung.
Können Sie eine Übersetzung aktualisieren, wenn sich das Originaldokument geändert hat?
Ja, wenn sich ein Originaldokument geändert hat, kann eine bestehende Übersetzung in vielen Fällen aktualisiert werden. Bitte senden Sie uns die bisherige Übersetzung und das geänderte Originaldokument zu. Wir prüfen den Änderungsumfang und erstellen ein passendes Angebot.
Kann eine Übersetzung nachträglich beglaubigt werden?
Ob eine Übersetzung nachträglich beglaubigt werden kann, hängt davon ab, wer die Übersetzung erstellt hat und ob sie vollständig geprüft werden kann. In vielen Fällen ist eine neue Übersetzung oder eine vollständige fachliche Prüfung erforderlich, bevor eine Beglaubigung möglich ist. Senden Sie uns die Unterlagen gerne zur Einschätzung zu.
Was sollte ich vor der Beauftragung einer Übersetzung beachten?
Vor der Beauftragung sollten Sie klären, wofür die Übersetzung benötigt wird, bei welcher Stelle sie eingereicht wird, ob eine Beglaubigung erforderlich ist und ob bestimmte Fristen gelten. Außerdem sollten alle Seiten, Stempel, Anhänge und Apostillen vollständig übermittelt werden. So kann die Übersetzung korrekt, vollständig und passend zum Verwendungszweck erstellt werden.