Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen dem Urheberrecht der The Translatery Business Services Ltd. (Sitz: Kastély u. 49/C., 2045 Törökbálint, Ungarn; USt-IdNr.: HU12290363).

b) Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe dieser AGB an unberechtigte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaberin unzulässig.

c) Die in diesen AGB verwendeten Bezeichnungen „Auftraggeber“ und „Übersetzer“ gelten gleichermaßen für Personen aller Geschlechter, soweit dies im jeweiligen Kontext zutrifft.

§ 2 Geltungsbereich

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber des Übersetzungsbüros (nachfolgend „Auftraggeber“) und dem Übersetzungsbüro sowie dessen eingesetzten Übersetzern (nachfolgend gemeinsam „Übersetzungsbüro“). Auftraggeber und Übersetzungsbüro werden im Folgenden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet.

b) Der Abschnitt § 9 Geheimhaltung dieser AGB gilt bereits ab der ersten Kontaktaufnahme zwischen den Vertragsparteien. Die darin enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen unabhängig davon, ob in der Folge ein Auftrag zustande kommt oder nicht.

§ 3 Angebotsabgabe

a) Das Übersetzungsbüro erstellt Angebote in schriftlicher Form unter Berücksichtigung des Umfangs des zu übersetzenden Textes, der Sprachkombination, der gewünschten Lieferfrist sowie der Beschaffenheit und des Fachgebiets des Quelltextes.

b) Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für die Dauer von sechs Wochen gültig und freibleibend.

§ 4 Auftragserteilung und Auftragsannahme

a) Der Auftraggeber erteilt Aufträge in schriftlicher Form, indem er
(i) eine Bestätigung per E-Mail übermittelt,
(ii) ein eigenes firmeninternes Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post zusendet oder
(iii) in Ausnahmefällen – sofern die vorgenannten Möglichkeiten technisch nicht realisierbar sind – eine E-Mail oder ein Fax übermittelt, aus deren Inhalt eindeutig hervorgeht, dass das Angebot angenommen und der Auftrag erteilt wird (Auftragsbestätigung).

b) Das Übersetzungsbüro bestätigt die Annahme eines Auftrags grundsätzlich schriftlich. Erst mit dieser schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Übersetzungsbüro gilt der Auftrag als angenommen.

c) Technische Fehler, Irrtümer sowie Änderungen bleiben vorbehalten.

§ 5 Liefertermine

a) Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, alle zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um eine fristgerechte Lieferung der Übersetzung sicherzustellen.

b) Kann eine fristgerechte Lieferung aufgrund höherer Gewalt – insbesondere infolge von Stromausfall, Unfall, Todesfall oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen – nicht erfolgen, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

c) Die vereinbarte Lieferzeit setzt sich aus der Produktionszeit sowie der Versand- bzw. Übermittlungsdauer zusammen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage.

§ 6 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere Anforderungen an die Ausführung der Übersetzung zu informieren. Hierzu zählen insbesondere Vorgaben hinsichtlich des Lieferformats (z. B. Datenträger oder elektronische Form), der Anzahl der Ausfertigungen, der Druckreife sowie der äußeren Gestaltung der Übersetzung.

b) Alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere kundenspezifische Glossare, Referenzmaterialien, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungsverzeichnisse oder sonstige relevante Dokumente.

c) Für Fehler oder Verzögerungen, die auf die nicht rechtzeitige oder unvollständige Erfüllung dieser Mitwirkungs- und Informationspflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, übernimmt das Übersetzungsbüro keine Verantwortung.

§ 7 Zahlungsbedingungen

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rechnungen des Übersetzungsbüros innerhalb der jeweils in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist oder gemäß der individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.

b) Wird die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Die rechtlichen Folgen des Verzugs richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

c) Das Übersetzungsbüro behält sich vor, sämtliche im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren entstehenden zusätzlichen Kosten dem Schuldner in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

d) Im Falle der Stornierung eines verbindlich gebuchten Dolmetschereinsatzes durch den Auftraggeber hat der Dolmetscher Anspruch auf ein angemessenes Ausfallhonorar. Darüber hinaus sind dem Dolmetscher sämtliche nachweislich entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere für bereits gebuchte Flüge, Bahnfahrten, Reservierungen oder angefallene Stornogebühren.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleibt die erstellte Übersetzung geistiges Eigentum des Übersetzungsbüros. Erst nach vollständiger Zahlung gehen die entsprechenden Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9 Geheimhaltung

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit oder bereits während der Angebotseinholung erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für Inhalte und Gestaltung von Dokumentationen, Angebote einschließlich Preisangaben, Inhalte von Telefongesprächen, schriftliche Korrespondenz sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen.

b) Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit oder der Geschäftsbeziehung fort.

§ 10 Schriftformklausel

a) Sämtliche Aufträge sowie deren Ergänzungen oder Änderungen, Auftragsannahmen, Weisungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11 Schutzklausel

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Übersetzungsbüros direkten Kontakt zu dem Übersetzer bzw. der Übersetzerin aufzunehmen, der bzw. die im Auftrag des Übersetzungsbüros für den Auftraggeber tätig ist.

b) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung, insbesondere bei einer direkten Beauftragung oder Abwerbung des eingesetzten Übersetzers ohne Zustimmung des Übersetzungsbüros, behält sich das Übersetzungsbüro vor, Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

§ 12 Garantie und Haftung

a) Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, Übersetzungsaufträge unter Einhaltung der einschlägigen Qualitätsstandards durchzuführen, insbesondere unter Berücksichtigung der Normen DIN EN 15038 bzw. DIN EN 17100 (Übersetzungsdienstleistungen).

b) Stellt der Auftraggeber trotz sorgfältiger Auftragsausführung durch das Übersetzungsbüro Mängel an der gelieferten Übersetzung fest, hat er diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß abgenommen.

c) Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige ist das Übersetzungsbüro berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen. Lehnt der Auftraggeber eine angebotene Nachbesserung ohne sachlichen Grund ab, ist er nicht berechtigt, Zahlungen zu mindern oder zurückzuhalten.

d) Für Übersetzungsmängel, die auf schwer lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Ausgangstexten, auf kundenspezifischer Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder auf fehlendem Kontext beruhen, übernimmt das Übersetzungsbüro keine Haftung.

e) Rein stilistische Fragen oder subjektive sprachliche Präferenzen begründen keinen Mangel und sind von der Haftung ausgeschlossen.

f) Werden an der gelieferten Übersetzung nachträglich Änderungen oder Korrekturen durch Dritte vorgenommen, erlischt die Gewährleistung des Übersetzungsbüros.

g) Für nachweislich durch Übersetzungsfehler verursachte Schäden haftet das Übersetzungsbüro ausschließlich bis zur Höhe des jeweils in Rechnung gestellten Auftragswertes. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit nach Möglichkeit zunächst außergerichtlich zu klären.

b) Kann eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden, erkennt der Auftraggeber als Gerichtsstand das jeweils am Sitz des Übersetzungsbüros zuständige Gericht an, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

b) Soweit einzelne Fragen durch die vorstehenden Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 05.03.2026